Der Gesetzgeber hält für die Nutzung Erneuerbarer Energien eine Vielzahl von Fördermodellen bereit, die wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten vorstellen. Nutzen Sie diese Modelle bei der Planung und Finanzierung Ihrer Projekte und lassen Sie sich von unseren Fachleuten beraten.
Und auch was die Versicherung Ihrer Anlage angeht, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite : Blitzeinschläge, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel sowie Überschwemmungen (um nur einige Risiken zu nennen) können große Schäden anrichten. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Anlagen gegen diese Gefahren schützen. gerber energie systeme gmbh arbeitet mit namhaften Versicherern zusammen und stellt auf Wunsch einen Kontakt her.
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Solange es noch keine umweltgerechten Energiepreise gibt, erleichtern Fördermittel die Investition in erneuerbare Energien. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert eine 20jährige Vergütung solar erzeugter und ins Netz eingespreister elektrischer Energie und sichert die Rentabilität Ihrer Solarstromanlage.
Viele öffentliche Stellen bei Bund, Ländern und Kommunen sowie die Energieversorger haben zudem die Zeichen der Zeit erkannt und spezielle Förderprogramme erarbeitet um den Einsatz erneuerbarer Energien tatkräftig zu unterstützen.
Fördersätze 2011 (ab 01. Januar)
| Montageart | Aufdachmontage | Eigenverbrauch | Freiaufst.* | ||
| Anlagengröße | bis 30 kW | 30 bis 100 kW | über 100 kW | bis 30 kW | -- |
| Vergütung | 28,74 ct/kWh | 27,34 ct/kWh | 25,87 ct/kWh | < 30% Anteil: 13,93 ct/kWh > 30% Anteil: 17,62 ct/kWh | 22,08 ct/kWh |
| Laufzeit der Einspeisevergütung : 20 Jahre plus anteilig das Inbetriebnahmejahr | |||||
* Ackerflächen sind nicht mehr vergütungsfähig
Fördersätze 2010 (ab 01. Juli)
| Montageart | Aufdachmontage | Eigenverbrauch | Freiaufst.* | ||
| Anlagengröße | bis 30 kW | 30 bis 100 kW | über 100 kW | bis 30 kW | -- |
| Vergütung | 34,05 ct/kWh | 32,39 ct/kWh | 30,65 ct/kWh | < 30% Anteil: 16,50 ct/kWh > 30% Anteil: 20,88 ct/kWh | 26,16 ct/kWh* |
| Laufzeit der Einspeisevergütung : 20 Jahre plus anteilig das Inbetriebnahmejahr | |||||
* Ackerflächen sind nicht mehr vergütungsfähig
Fördersätze 2010 (ab 01. Oktober)
| Montageart | Aufdachmontage | Eigenverbrauch | Freiaufst.* | ||
| Anlagengröße | bis 30 kW | 30 bis 100 kW | über 100 kW | bis 30 kW | -- |
| Vergütung | 33,03 ct/kWh | 31,42 ct/kWh | 29,73 ct/kWh | < 30% Anteil: 16,65 ct/kWh > 30% Anteil: 22,05 ct/kWh | 24,26 ct/kWh* |
| Laufzeit der Einspeisevergütung : 20 Jahre plus anteilig das Inbetriebnahmejahr | |||||
* Ackerflächen sind nicht mehr vergütungsfähig
Das Erneuerbare Energiengesetz finden Sie hier
Neben Bundes- bzw. Landesförderung sollten auf jeden Fall auch die Zuschüsse der Kommunen oder des jeweiligen Energieversorgers erfragt werden.
Bundesprogramme zur Finanzierung :
Die wichtigsten Bundesförderprogramme werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die wichtigsten Förderprogramme sind das KfW-Programm zu CO 2-Minderung, das KfW Umweltprogramm, das KfW CO 2-Gebäudesanierungsprogramm, sowie das ERP Umwelt- und Energiespargrogramm der KfW. Antragsformulare, aktuelle Konditionen sowie Zinssätze sind auf der Website der kfw zu finden.
Regionale Förderprogramme :
Es gibt eine ganze Reihe von regionalen Förderprogrammen z.B. seitens der Energieversorger der Kommunen und Gemeinden.
Folgende Internetseiten geben zusätzliche Informationen - teilweise auch zu lokalen Förderprogrammen :