05.07.2010
Der Vermittlungsausschuß von Bund und Ländern erzielt im Streit um die Kürzung der staatlichen Solarenergie-Förderung einen Kompromiss. Er sieht ein Zwei-Stufen-Modell vor.
Für die verschiedenen Solarstrom-Arten bedeutet das: Für Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach wird die Förderung zunächst um 13 % gekürzt, für Freiflächenanlagen um 12 %. In einer zweiten Stufe sollen sich die staatlichen Zuschüsse für Strom aus Anlagen, die erst nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, zusätzlich um jeweils 3 % absenken.